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Die neue kaufmÀnnische Grundbildung tritt auf Lehrbeginn 2023 in Kraft

Im Jahre 2017 startete die Reform «Kaufleute 2022», in welcher Swissmem Berufsbildung als TrĂ€gerin einer der 21 kaufmĂ€nnischen Ausbildungs- und PrĂŒfungsbranchen aktiv mitwirkte. In einem mehrstufigen Verfahren konnten die Entwicklungsarbeiten nun weitgehend abgeschlossen werden. Dabei wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen vieler brancheninterner wie auch branchenĂŒbergreifender Workshops zum Beispiel das Berufsfeld analysiert, die ersten Zukunftskompetenzen erhoben und die Qualifikationsprofile neu entwickelt. Das Staatssekretariat fĂŒr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat entschieden, die neue Bildungsverordnung und den Bildungsplan fĂŒr die berufliche Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» auf Lehrbeginn 2023 in Kraft zu setzen.

Der Fokus der revidierten Grundbildung wird zukĂŒnftig auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Den Lernenden wird dadurch das benötigte Wissen in adĂ€quater Tiefe vermittelt und in Verbindung zu ihrem Berufsalltag gesetzt. Als einer der letzten Berufe stellt damit nun auch die kaufmĂ€nnische Grundbildung auf Handlungskompetenzen um.

Die bisherigen B- und E-Profile werden nicht weitergefĂŒhrt. Neu entscheiden sich die Lernenden bei Lehrbeginn fĂŒr einen der beiden Wahlpflichtbereiche: zweite Fremdsprache (wo vertiefte mĂŒndliche und schriftliche Kenntnisse erlangt werden) oder individuelle Projektarbeit (wo mĂŒndliche Kommunikation und der Erwerb von kulturellen Kompetenzen in einer zweiten Fremdsprache im Fokus stehen).

Im dritten Lehrjahr kann in Absprache mit dem Lehrbetrieb eine von vier Optionen zur Vertiefung einzelner Handlungskompetenzbereiche gewÀhlt werden: Finanzen, Kommunikation in der Landessprache, Kommunikation in der Fremdsprache und Technologie. Damit erreicht die neue kaufmÀnnische Grundbildung eine höchstmögliche Flexibilisierung, welche auf die individuellen StÀrken der Lehrenden sowie auf die Erwartungen der Lehrbetriebe eingeht.

Das Erlernen von zwei Fremdsprachen ist fĂŒr jeden Lernenden gegeben und mit den erwĂ€hnten Wahlpflichtbereichen wird auch fĂŒr weniger sprachaffine Jugendliche der Zugang zu einer zweiten Fremdsprache ermöglicht.

EinfĂŒhrung per Sommer 2023

Verbundpartnerschaftlich wurde bereits Anfang Juni 2021 entschieden, den EinfĂŒhrungszeitpunkt der Reform von Sommer 2022 auf Sommer 2023 zu verschieben. Damit erhalten die Kantone, die Berufsfachschulen und die Lehrbetriebe mehr Zeit fĂŒr die Umsetzung.

Am 16. August 2021 hat nun das Staatssekretariat fĂŒr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die neuen Bildungsverordnungen und BildungsplĂ€ne fĂŒr die beruflichen Grundbildungen «Kauffrau/Kaufmann EFZ» und «Kauffrau/Kaufmann EBA» (bisher BĂŒroassistent/in EBA) erlassen und auf Lehrbeginn 2023 in Kraft gesetzt. Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht!

Der Erlass gibt nun die nötige Sicherheit fĂŒr die Umsetzungsarbeiten, welche bis zum Lehrbeginn 2023 zu realisieren sind. Swissmem Berufsbildung ist ĂŒberzeugt, dass mit der neuen KV-Reform ein Produkt der Zukunft geschaffen wird. Es ermöglicht den Unternehmen eine attraktive sowie auf die BedĂŒrfnisse der modernen Arbeitswelt ausgerichtete Lehre anzubieten und bietet jungen Erwachsenen einen attraktiven Eintritt in den Arbeitsmarkt.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei der Projektleitung, der Verbundpartnern und unseren branchenintern Mitwirkenden fĂŒr die bereits geleistete Arbeit herzlich und freuen uns auf weitere konstruktive Workshops, die in naher Zukunft anstehen.

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Letzte Aktualisierung: 06.09.2021