Swissmem Berufsbildung Aktuelles Neue Ausführungsbestimmungen für Teil- und Berufskenntnisprüfungen

Neue Ausführungsbestimmungen für Teil- und Berufskenntnisprüfungen

Anlässlich der Fünfjahresüberprüfungen der technischen MEM-Berufe wurden auch einige Änderungen am Qualifikationsverfahren vorgenommen. Entsprechend der im Jahr 2016 in Kraft gesetzten überarbeiteten Bildungspläne wurden nun die fälligen Ausführungsbestimmungen für die Qualifikationsverfahren (ABQV) der Teilprüfungen (TP) und der Berufskenntnisprüfungen (BK) entsprechend angepasst. Die Anpassung der ABQV der individuellen praktischen Arbeit (IPA) folgt im 2019.

Betroffen von den neuen Prüfungsbestimmungen sind die folgenden Berufe:

  • Automatiker/in EFZ
  • Automatikmonteur/in EFZ
  • Polymechaniker/in EFZ
  • Produktionsmechaniker/in EFZ
  • Konstrukteur/in EFZ
  • Elektroniker/in EFZ

Hier die wichtigsten Änderungen:

  • BK: Neue Berechnungsart der Erfahrungsnote: Auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der acht Semesterzeugnisnoten. Technisch Englisch wird nicht geprüft (jedoch z.B. Lesen von englischen Datenblättern)
  • TP und BK: Fachliteratur kann auch in elektronischer Form vorliegen (Entscheid liegt beim Kanton). Hier finden Sie Empfehlungen von Prüfungsregeln für den Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln an Prüfungen:
    Ausgabe für Prüfungskandidaten und Experten
    Ausgabe für Experten
  • IPA: Anpassung TP und BK: Anpassung der Positionen gemäss BiPla (Dauer, Inhalt)
  • Der Aufbau der ABQV wurde für alle Berufe gleich strukturiert.
  • Die Anpassung erfolgt auf Januar 2019

Erstmalige Anwendung Die ersten Teilprüfungen werden 2018 nach den neuen ABQV durchgeführt, die BK- Prüfungen für die 3-jährigen Grundbildungen ab 2019 und für die 4-jährige Grundbildungen ab 2020. Download der ABQV Die neuen ABQV TP und BK werden Sie in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch am dem 1. Januar 2018 im <link www.swissmem-berufsbildung.ch/de/berufsinformationen.html _blank>Download-Bereich der jeweiligen Berufe finden.</link> Keine Veränderungen des Qualifikationsverfahrens Die Qualifikationsverfahren der Berufe Mechanikpraktiker/in EBA (Teil der Fünfjahresüberprüfung 2016) und Anlagen- und Apparatebauer/in EFZ (neu gestaltet in der Reform 2012) bleiben unverändert. Kontakt: Michael Kummer Swissmem Berufsbildung Brühlbergstrasse 4 8400 Winterthur Tel.: 052 260 55 43 E-Mail: <link m.kummer@swissmem.ch>m.kummer@swissmem.ch</link> 

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Letzte Aktualisierung: 07.12.2017