Das seit Jahrzehnten geltende System der Arbeitszeiterfassung entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt. Jeder Personalchef, mit dem ich in Kontakt bin, hat mir dies bestätigt. Die vereinfachte Arbeitszeiterfassung, welche seit dem 1. Januar dieses Jahres möglich ist (siehe <link www.swissmem.ch/de/news/news/arbeitszeiterfassung-die-revision-der-verordnung-1-zum-arbeitsgesetz-tritt-am-1-januar-2016-in-kra.html _blank>Newsletter 23/2015</link>), ist zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Damit ist es aber noch nicht getan. Unternehmen und Mitarbeitende brauchen Flexibilität. Die starre Arbeitszeiterfassung, wie sie zurzeit in Kraft ist, stellt eine unnötige, bürokratische Belastung dar. Ich freue mich, dass Ständerätin Karin Keller-Sutter dazu eine parlamentarische Initiative eingereicht hat. Sie will erreichen, dass «die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern mit leitender Tätigkeit sowie von Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung, die bei der Organisation ihrer Arbeit und der Festlegung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten über grosse Autonomie verfügen, nicht erfasst werden müssen». Karin Keller-Sutter hält folgendes fest: «Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, welche aus dem alten Fabrikgesetz stammt, wurde für gewisse Bereiche den heutigen Realitäten einer modernen Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitszeiten mindestens angenähert. Es konnte jedoch keine für alle Branchen und Unternehmen taugliche Lösung umgesetzt werden, weil die Verordnung auf einer veralteten gesetzlichen Grundlage basiert.» Gemäss Keller-Sutter führe dies in der Praxis zu Ungleichbehandlungen, weil gewisse Branchen und Unternehmen faktisch von der Möglichkeit der Lockerung der Arbeitszeiterfassungspflicht ausgeschlossen werden. Diesem Umstand trägt die von Ständerätin Keller-Sutter vorgeschlagene Lösung Rechnung und bildet die Bedürfnisse einer modernen Arbeitswelt ab. «Leitende Mitarbeitende und Fachspezialisten organisieren ihre Arbeit sehr autonom und entscheiden massgeblich über ihre Arbeits- und Ruhezeiten selbständig», schreibt Keller-Sutter. Dies gelte in der heutigen Arbeitswelt generell, also für alle Branchen gleichermassen. «Es soll deshalb gesetzlich geregelt werden, dass die beiden Kategorien, leitende Mitarbeitende und Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung, generell von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind.» Swissmem setzt sich seit langem für eine flexible Arbeitszeiterfassung ein und unterstützt diesen Vorstoss. Ich bin überzeugt, dass sich die Befreiung von der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit nicht negativ auf die Mitarbeitenden auswirken wird. Es gibt hier keinen kausalen Zusammenhang. Im Gegenteil. Die Universität Basel hat im Januar 2016 eine Studie von Professor Beckmann über die Vertrauensarbeitszeit (IZA World of Labor wissenschaftliche Studien zur Vertrauensarbeitszeit) veröffentlicht. Sie zeigt, dass Arbeitszeitautonomie sowohl die Leistungen der einzelnen Mitarbeitenden als auch diejenige der Unternehmung erhöht. Hoffen wir, dass der eingereichte Vorstoss Früchte trägt...