Swissmem Berufsbildung Aktuelles Verwendung elektronischer Hilfsmittel am Qualifikationsverfahren der technischen MEM-Lehrberufe

Verwendung elektronischer Hilfsmittel am Qualifikationsverfahren der technischen MEM-Lehrberufe

Elektronische Lehrmedien halten auch in der Berufsbildung immer mehr Einzug. Es stellt sich daher die Frage, ob und wie diese Medien am Qualifikationsverfahren verwendet werden können. Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität der MEM Branche (SKOBEQ-MEM) hat nun einer Änderung in den Ausführungsbestimmungen zugestimmt, welche den Kantonen ermöglicht, diese Hilfsmittel an den Prüfungen zuzulassen.

Elektronische Lehrmedien werden heute bereits in der Volksschule eingeführt. Junge Menschen, welche in die Lehre kommen, sind sich gewohnt, mit solchen Medien umzugehen und diese zum Lernen einzusetzen. Fast alle Jugendlichen besitzen heute ein Smartphone und ein Tablet und erwarten, dass diese Mittel auch in der Berufsbildung eingesetzt werden. Elektronische Lehrmedien werden aber auch immer häufiger in der Berufsfachschule eingesetzt. Swissmem hat im Jahr 2013 mit den Lehrwerken TopDesign und MachineWorld erstmals interaktive eBOOKs für den Fachunterricht eingeführt. Bald kamen auch Nachschlagewerke und der Normenauszug dazu. Vor zwei Jahren wurde mit dem Lehrgang für die Konstruktion erstmals ein eBOOK für die betriebliche Bildung angeboten. Mit der Einführung der elektronischen Lehrmedien stellte sich die Frage, ob diese – wie bis anhin die gedruckten Lehrmittel und Nachschlagewerke – auch an den schulischen Berufskenntnisprüfungen und den praktischen Teilprüfungen verwendet werden dürfen. Dies umso mehr, als die eBOOKs auch persönliche Annotationen enthalten, die bei konventionellen Lehrmitteln in Form von handschriftlichen Einträgen und eingeklebten Zetteln vorhanden sind. Das Nichtzulassen elektronischer Medien am QV wäre eine Ungleichbehandlung. Da die Entscheidung von Schulen oder Betrieben zur Verwendung von eBOOKs davon abhängt, ob diese am Qualifikationsverfahren verwendet werden dürfen, musste ein Weg gesucht werden, dies zu ermöglichen. In den letzten beiden Jahren führte Swissmem mit der Genehmigung der SKOBEQ ein Pilotprojekt durch. In Absprache mit den betroffenen kantonalen Berufsbildungsämtern absolvierten in zwei Kantonen 120 Kandidaten die Berufskenntnisprüfungen für die Berufe Konstrukteur/in und Polymechaniker/in mit eBOOKs. In vier Kantonen verwendeten insgesamt 34 Kandidaten eBOOKs an der Teilprüfung für Konstrukteure. Die Resultate des Pilotprojektes wurde von den beteiligten Experten als durchwegs positiv beurteilt: Weder gab es technische Probleme noch mussten Kandidaten wegen Verletzung der Prüfungsregeln von der Prüfung verwiesen werden. Die praktischen Erfahrungen der Prüfungsexperten sind in folgenden beiden Merkblättern enthalten. Diese gelten als Empfehlung der Trägerverbände zur direkten Verwendung oder als Grundlage für die Erstellung eigener Weisungen am QV.

Ausweitung der Pilotierung im Jahr 2017 Die SKOBEQ-MEM hat zugestimmt, dass das Pilotprojekt zur Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln bei Berufskenntnis- und Teilprüfungen im nächsten Jahr weitergeführt wird. Die Einführung in weiteren Kantonen und Berufe erfolgt via die Prüfungsleiter und Chefexperten der Kantone. Auszug aus den Ausführungsbestimmungen für Qualifikationsverfahren Die SKOBEQ-MEM hat in der Sitzung vom 23. November 2016 beschlossen, die Ausführungsbestimmungen für Qualifikationsverfahren (ABQV) für alle technischen EFZ-Berufe auf den 1. Januar 2018 wie folgt anzupassen:

  • ABQV Teilprüfungen, Kap. 3.5 «Hilfsmittel»

    Die Lerndokumentation, die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse und die Fachliteratur dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. Über zusätzlich verwendbare Hilfsmittel entscheidet der Kanton.
    Fachliteratur kann in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen. Zur Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln besteht eine Empfehlung der Trägerverbände auch zur Verantwortlichkeit des Prüfungskandidaten. Die Zulassung elektronischer Hilfsmittel liegt in der Verantwortung des Kantons.

  • ABQV Berufskenntnisprüfungen, Kap. 3.5 «Hilfsmittel»

    Über die Zulassung von Hilfsmitteln entscheidet der Kanton. Fachliteratur kann in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen. Zur Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln besteht eine Empfehlung der Trägerverbände auch zur Verantwortlichkeit des Prüfungskandidaten. Die Zulassung elektronischer Hilfsmittel liegt in der Verantwortung des Kantons.

Kontakt Swissmem Berufsbildung Joachim Pérez Brühlbergstrasse 4 8400 Winterthur Tel.: 052 260 55 23 E-Mail: <link j.perez@swissmem.ch>j.perez@swissmem.ch</link> 

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2016