Swissmem Berufsbildung Aktuelles Fünfjahresüberprüfung der technischen MEM-Berufe

Fünfjahresüberprüfung der technischen MEM-Berufe


Die Fünfjahresüberprüfung läuft planmässig ab. Die Vernehmlassung bei den Betrieben ist im Zeitraum Januar bis Februar 2015 geplant und die Konsultation der Kantone im Juli bis September 2015. Die Inkraftsetzung der überarbeiteten Bildungsdokumente erfolgt auf das Jahr 2016. Neu kommt eine Checkliste für die Arbeitssicherheit dazu.

Die Arbeiten an den Bildungsplänen und Kompetenzen-Ressourcen-Katalogen (KoRe) der einzelnen Berufe sind im Gange und werden auf Ende 2014 abgeschlossen. Es handelt sich um Optimierungen des grundsätzlich bewährten Ausbildungssystems, wie es in der Reform des Jahres 2009 gestaltet wurde. Nach Rücksprache mit den Kantonen werden die Profile E und G des Berufes Polymechaniker/in EFZ beibehalten. Dabei werden allerdings im Wesentlichen zwei Elemente optimiert: einerseits wird das schulische Niveau des Profils G gesenkt und anderseits die Umstufungskriterien zwischen den beiden Profilen präziser definiert. Jugendschutz Im Rahmen der Fünfjahresüberprüfungen kommt eine neue Thematik dazu. Für die technischen MEM-Berufe galten bisher bereits Ausnahmen von der Jungendschutzverordnung (ArGV 5) für gefährliche Arbeiten von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren. Da immer mehr Jugendliche die Lehre bereits im Alter von 15 Jahren antreten, musste diese Verordnung angepasst werden. In der vom Bund auf den 1. August 2014 in Kraft gesetzten Änderung der Jungendschutzverordnung heisst es u.a. Folgendes (Art. 4 Abs. 4): «Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann mit Zustimmung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für Jugendliche ab 15 Jahren in den Bildungsverordnungen Ausnahmen vorsehen, sofern dies für das Erreichen der Ziele der beruflichen Grundbildung oder von behördlich anerkannten Kursen unentbehrlich ist. Die Organisationen der Arbeitswelt definieren im Anhang zu den Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. (…)» Die Entwicklung dieser Anhänge zum Bildungsplan sind im Gange: jeder Beruf wird eine Checkliste erhalten, auf dem spezifische Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz für jede Handlungskompetenz aufgelistet werden. Das Dokument verweist auf bestehende Merkblätter, Richtlinien sowie Ausbildungsunterlagen (SUVA, Branchenlösungen, firmeninterne Dokumente, Lehrmittel etc.) zu diesem Thema und soll der Berufsbildnerin oder dem Berufsbilder als praktisches Arbeitsinstrument dienen. Die definitive Form dieses Dokuments ist noch nicht festgelegt und ist Gegenstand von Verhandlungen mit dem SECO und dem SBFI. Ziel ist es, dass die Checklisten zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz mit den Bildungsplänen anfangs des Jahres 2016 in Kraft gesetzt werden. Damit können die Vorgaben der Ergänzung zur Jugendschutzverordnung eingehalten werden, in der festgehalten ist, dass Massnahmen bis spätestens im August 2017 umgesetzt werden müssen. Bis dann gilt die Übergangsregelung, dass Jugendlich bereits ab 15 Jahren gefährliche Arbeiten im Rahmen der bisherigen Ausnahmen ausführen können. Damit wird das Problem behoben, das Lernende im Alter von 15 Jahren keine gefährlichen Arbeiten ausführen dürfen und damit ein Lehrbeginn für solche Personen in legaler Weise gar nicht hätte erfolgen können.* * Nachtrag vom 21. Januar 2015: Wir sind vom Bundesamt für Bildung und Technologie SBFI darauf hingewiesen worden, dass diese Aussage nicht korrekt ist.
Das SBFI schreibt:
«In den Übergangsbestimmungen in der ArGV 5 ist festgelegt, dass Jugendliche erst ab 15 Jahren in gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden dürfen, wenn die begleitenden Massnahmen erlassen und die Bildungsbewilligung durch die Kantone überprüft wurde. Bis dahin gilt bis längstens zum 31. Juli 2019 das Mindestalter 16 Jahre. Die Übergangsbestimmung ist unter Art. 22a ArGV 5 entsprechend aufgeführt (vgl. <link www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070537/index.html - external-link-new-window>http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070537/index.html#a22a</link>).»Kontakt Arthur W. Glättli Swissmem Berufsbildung Brühlbergstrasse 4 8400 Winterthur Tel. dir.: 052 260 55 66 E-Mail: <link a.glaettli@swissmem.ch>a.glaettli@swissmem.ch</link> 

War dieser Artikel lesenswert?

Letzte Aktualisierung: 01.10.2014