- Homeoffice für Berufsbildner und Lernende:
Gilt die Homeoffice-Pflicht auch für Lernende und deren Berufsbildner/innen?
Grundsätzlich ja. Nach erfolgter Einarbeitungszeit müssen auch Lernende für diejenigen Tätigkeiten, welche es zulassen, von zuhause aus arbeiten können. Der wichtige regelmässige Kontakt mit der/dem Berufsbildner/in soll an diesen Tagen elektronisch stattfinden. Falls es zu Ausbildungszwecken (Erlernen von Handlungskompetenzen), zur Einführung oder zum Training von neuen Aufgaben oder zur Ausübung der beruflichen Tätigkeiten ein Treffen vor Ort im Betrieb braucht, kann dies unter Einhaltung der Hygienemassnahmen stattfinden.
Aktuelle SECO Informationen
- Anspruch für Kurzarbeit wurde vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 auf Lernende ausgeweitet:
Aktuelle Kurzarbeit Informationen