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Umgang Homeoffice-Regelung für Lernende unter der aktuellen Lage (COVID-19)

In dieser aussergewöhnlichen Zeit mit COVID-19 sind diverse Regelungen zu beachten. Wir haben aus den Rückmeldungen von diversen Swissmem-Unternehmen ein Best-practice zusammengestellt. Die Regelungen sind von den Unternehmen unterschiedlich umgesetzt worden und dienen als Information/Input, wie man diese im Betrieb umsetzen kann.
Aktuelle Massnahmen und Verordnungen finden Sie auf der BAG-Website.

Massnahmen allgemein 

Ziele

  • Wir schützen uns solidarisch
  • Wir verhindern das Infizieren von Mitarbeitenden, Berufslernenden und allen anderen Mitmenschen.

Empfehlung

  • Installation und Aktivierung SwissCovid App

Verhaltensprinzipien

  • In allen Räumlichkeiten gilt eine generelle Maskenpflicht (inkl. umliegende Aufenthaltsplätze im Freien)
  • Wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar, ist im Homeoffice zu arbeiten (Absprache mit Vorgesetzten)
  • Wir waschen unsere Hände regelmässig 30 Sekunden lang mit Seife, alternativ desinfizieren wir sie
  • Wir desinfizieren immer unsere Hände beim Eintreten unserer Räumlichkeiten
  • Vor und nach Pausen sowie vor und nach Interaktionen mit anderen Personen (z. B. Meetings) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Sitzungen

  • Wenn immer möglich sind Sitzungen virtuell abzuhalten
  • Bei Sitzungen können die bereitgestellten elektronischen Medien genutzt werden (E-Mail, Telefon, Video-Call etc.)
  • Tische und Stühle werden nach der Sitzung durch die Teilnehmenden desinfiziert/gereinigt
  • Nach jeder Sitzung sind die Räume zu lüften

Arbeitsplätze

  • Wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar, ist im Homeoffice zu arbeiten (Absprache mit Vorgesetzten)
  • Wo möglich, soll die Ausbildung physisch in den Lehrwerkstätten stattfinden und wo sinnvoll, via Distance Learning (z. B. an Tagen, an denen beide Lehrjahre im Hause sind. Vorbereitung TP steht im Fokus)
  • Anzahl Personen in Büro/Werkstatt ist aufgrund der zur Verfügung stehender Fläche – gemäss BAG Richtlinien standortspezifisch anzupassen
  • Face to Face Ausbildung ist auf ein Minimum zu reduzieren und so kurz wie möglich zu halten
  • Arbeitszeiten/Pausen können entsprechend angepasst werden. Pausen sollen in Gruppen und versetzt abgehalten werden
  • Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt gleich (Absprache mit Vorgesetzten)
  • Die Räumlichkeiten sind regelmässig zu Lüften (Stosslüftungen, ca. 4-mal pro Tag à 10 Minuten)
  • 1-mal pro Tag Desinfizierung von allgemeinen berührten Oberflächen (z.B. Türgriffe, Geländer, Liftknöpfe, Arbeitsflächen, Bedienungspanels von Geräten/Maschinen, sanitäre Anlagen, etc.,)

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Letzte Aktualisierung: 08.03.2021