Am 24. April 2020 haben wir letztmals über das angepasste QV informiert und die Leitfäden zur Umsetzung des veränderten Qualifikationsverfahrens 2020 der technischen MEM-Berufe hinterlegt.
Darin war die Gewichtung der einzelnen Qualifikationsbereiche wie folgt angegeben:
a. Teilprüfung: 25 %;
b. praktische Arbeit: 25 %;
c. Berufskenntnisse: 30 %; (Erfahrungsnote Berufsfachschule)
d. Allgemeinbildung: 20 %;
e. Erfahrungsnote: 0 %.
Wir haben alle unsere Leitfäden zusammen mit dem Antrag auf Variante 1 (IPA oder VPA im Lehrbetrieb) der Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) unterbreitet, da die Gewichtung der BK-Note von der Standardvorgabe abweicht. Unsere Lösung war so gestaltet, dass die Gewichtung den Vorgaben unserer Bildungsverordnungen entsprach: dort sind die Berufskenntnisse mit Total 30% (je 15% für Erfahrungsnote und BK-Prüfung) gewichtet.
Wir haben bei der KQV auf nachhaken eine abschliessende Antwort zu unserem Vorschlag erhalten. Der Entscheid vom 6. Mai 2020 lautete wie folgt:
«Gemäss verbundpartnerschaftlich verabschiedeten Richtlinien (Punkt 9.2) wird die Gesamtnote aus dem Durchschnitt der gewichteten Qualifikationsbereiche und falls vorhanden der Erfahrungsnote gemäss Bildungsverordnung berechnet. Somit können wir einem Antrag auf Änderung dieses Grundsatzes nicht nachkommen.»
Wir sind nun gezwungen den Notenschlüssel wir folgt anzupassen:
QV-Bereich | Entscheid Expertengruppe Kantone | Effektives Gewicht |
---|---|---|
Teilprüfung | 25% | 29.4% |
Praktische Arbeit | 25% | 29.4% |
Berufskenntnisse | 15% | 17.6% |
Allgemeinbildung | 20% | 23.5% |
Erfahrungsnote BK | 0% | 0.0% |
Total: | 85% | 100% |
Da die Summe der Gewichte nicht mehr 100% ergibt, wird das Gewicht (gemäss der Spalte «Effektives Gewicht») weiter verschoben. Dies bedeutet, dass das Gewicht der BK-Note in diesem Jahr nur noch Jahr 17.6% beträgt! Das ist um 6 Prozentpunkte weniger als die Abu-Note. Es ist unangemessen, dass die Abu mit 480 Lektionen in 4 Jahren höher gewichtet wird als die Berufskenntnisse mit 1440 Lektionen! Die Gewichtung der Berufskenntnisse führt zusammen mit der Tatsache, dass auch die Fallnote BK eliminiert wurde, dazu, dass die Berufskenntnisse de facto keinerlei Gewicht im diesjährigen QV haben wird.
Mit grossem Bedauern nehmen wir deshalb den Entscheid der Expertengruppe der KQV zur Kenntnis, müssen diesen jedoch akzeptieren.
Für Repetenten und Kandidierende nach Art. 32 gilt folgende Regelung:
Qualifikationsverfahren QV 2019 | Wiederholungsprüfung bei Repetierenden | Neue Berechnung QV 2020 |
---|---|---|
Teilprüfung: Note | - | Alte Note |
Praktische Arbeit: Note | - | Alte Note |
Berufskenntnisse: ungenügende Note | Fachgespräch | Neue Note gemäss Fachgespräch |
Allgemeinbildung: Note | - | Alte Note |
Erfahrungsnote: Note | - |
Falls Schulbesuch neue Note; ansonsten alte Note |
Wir haben alle Leitfäden entsprechend angepasst. Sie können diese als Version 2 (…_V2) hier herunterladen. Im selben Bereich hinterlegen wir FAQ, die regelmässig aktualisiert werden.
Wir wünschen allen Involvierten viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung des QV 2020.
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