Swissmem Berufsbildung Aktuelles Angepasste Qualifikationsverfahren (QV) 2020 zur Kompetenzmessung infolge Corona Virus (COVID-19)
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Angepasste Qualifikationsverfahren (QV) 2020 zur Kompetenzmessung infolge Corona Virus (COVID-19)

Die verbundpartnerschaftliche Arbeitsgruppe QV von Arbeitsgeberverbänden, Arbeitnehmerorganisationen, Bund und Kantonen haben inzwischen eine Richtlinie zur Durchführung der Qualifikationsverfahren (QV) ausgearbeitet. Diese Lösung wird mit dem Bundesrat am 9. April besprochen. Sobald der Bundesrat die Richtlinie gutgeheissen hat, können Swissmem und Swissmechanic ihren Antrag zur Umsetzung des QV für die technischen MEM-Berufe der eidgenössischen Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) unterbreiten und bei Annahme mit der Organisation der Umsetzung starten.

Aufgrund der Bundesratsentscheide zur Eindämmung des Coronavirus ergeben sich Unsicherheiten betreffend der regulären Vorbereitungen und Durchführungen der Qualifikationsverfahren 2020. Die Verbundpartner haben sich am 19. März auf ein gemeinsames Vorgehen zur Regelung angepasster Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung geeinigt.

Das Steuergremium Berufsbildung 2030 hat dazu eine verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat unter Hochdruck einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Dieser wurde am 26. März 2020 vom Steuergremium BB2030 gutgeheissen.

Der vorliegende Lösungsvorschlag ist ein verbundpartnerschaftlicher Kompromiss. Sämtliche Parteien haben dafür Eingeständnisse gemacht. Folgende Prämissen wurden dabei beachtet:

 

  • Die Gesundheit sämtlicher QV-Akteure: Die aktuellsten Bundesratsentscheide müssen zwingend eingehalten werden.
  • Arbeitsmarktfähigkeit: Die Anschlussfähigkeit der Absolventen und Absolventinnen ist wichtig. Die Wirtschaft muss die Abschlüsse akzeptieren, es darf keine minderwertigen Zeugnisse oder Atteste 2020 geben.
  • Berufliche Differenzierung: Um den aktuellen Herausforderungen aufgrund der Einschränkungen gerecht zu werden und dennoch die Akzeptanz des Arbeitsmarktes sicherzustellen, muss ein differenziertes Qualifikationsverfahren je nach beruflicher Grundbildung möglich bleiben.
  • Umsetzbarkeit: Das QV muss gesamtschweizerisch umsetzbar sein (gemäss den aktuellsten Bundesratsentscheiden).

 

Das Steuergremium BB 2030 schlägt folgende Umsetzung der QV 2020 vor:

  • Im schulischen Bereich (Berufskenntnisse und allgemeinbildender Unterricht) finden keine Prüfungen statt und die Abschlussnote wird basierend auf den Erfahrungsnoten ermittelt.
  • Bei der Praktischen Arbeit (PA) ist es den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) hingegen möglich, eine Variante zu wählen. Diese muss gesamtschweizerisch an allen Prüfungsorten unter Einhaltung der aktuellen COVID-19-Verordnung gleich durchführbar sein:
    • Variante 1: IPA oder dezentrale VPA (im Betrieb);
    • Variante 2: zentrale VPA;
    • Variante 3: Basierend auf Erfahrungsnoten, qualitatives Zusatzelement: praktische Beurteilung durch Berufsbildner (national einheitlicher Bewertungsraster).
  • Qualifikationsbereich Teilprüfung
    Diese werden, wenn möglich, unter den aktuellsten Vorgaben des Bundes (COVID-19-Verordnungen) durchgeführt. Ansonsten werden die Teilprüfungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
    Entscheid und Planung durch die einzelnen Umsetzungs- und Durchführungsverantwortlichen. Analog des Normalzustandes bei Teilprüfungen gibt es dabei nicht einen definierten Zeitpunkt für die Durchführung, sondern eine Zeitspanne, in der die Prüfungsarbeiten durchgeführt werden können.

Swissmechanic und Swissmem haben die neuen Vorgaben genauestens analysiert und werden die Variante 1 für die praktische Arbeit (IPA oder dezentrale VPA) bei der nationalen Kommission Qualifikationsverfahren beantragen.

Zudem haben die beiden Verbände die Möglichkeit genutzt, eine Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf der Richtlinien zum angepassten QV einzureichen.

Wichtig ist nun, dass keine weiteren Schritte unternommen werden (keine lokalen oder kantonalen Sonderlösungen), bis wir für die technischen MEM-Berufe eine nationale Lösung haben!

Es ist zu beachten, dass die definitive Einigung über das Vorgehen am 9. April 2020 im Rahmen eines Spitzentreffens der Berufsbildung unter der Leitung von Bundesrat Parmelin, zusammen mit den Spitzen der EDK und der Sozialpartner erfolgen wird.

Die beiden Verbände setzen alles daran, dass rasch Klarheit für die Durchführung der QV für die technischen MEM-Berufe geschaffen werden kann. Über die aktuelle Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

 

Beilage: Entwurf der Richtlinie zum Angepassten Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung vom 27. März 2020 (siehe rechte Seite unter Publikationen)

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Letzte Aktualisierung: 03.04.2020