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Die neue kaufmännische Grundbildung tritt auf Lehrbeginn 2023 in Kraft

Im Jahre 2017 startete die Reform «Kaufleute 2022», in welcher Swissmem Berufsbildung als Trägerin einer der 21 kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen aktiv mitwirkte. In einem mehrstufigen Verfahren konnten die Entwicklungsarbeiten nun weitgehend abgeschlossen werden. Dabei wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen vieler brancheninterner wie auch branchenübergreifender Workshops zum Beispiel das Berufsfeld analysiert, die ersten Zukunftskompetenzen erhoben und die Qualifikationsprofile neu entwickelt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat entschieden, die neue Bildungsverordnung und den Bildungsplan für die berufliche Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» auf Lehrbeginn 2023 in Kraft zu setzen.

Der Fokus der revidierten Grundbildung wird zukünftig auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Den Lernenden wird dadurch das benötigte Wissen in adäquater Tiefe vermittelt und in Verbindung zu ihrem Berufsalltag gesetzt. Als einer der letzten Berufe stellt damit nun auch die kaufmännische Grundbildung auf Handlungskompetenzen um.

Die bisherigen B- und E-Profile werden nicht weitergeführt. Neu entscheiden sich die Lernenden bei Lehrbeginn für einen der beiden Wahlpflichtbereiche: zweite Fremdsprache (wo vertiefte mündliche und schriftliche Kenntnisse erlangt werden) oder individuelle Projektarbeit (wo mündliche Kommunikation und der Erwerb von kulturellen Kompetenzen in einer zweiten Fremdsprache im Fokus stehen).

Im dritten Lehrjahr kann in Absprache mit dem Lehrbetrieb eine von vier Optionen zur Vertiefung einzelner Handlungskompetenzbereiche gewählt werden: Finanzen, Kommunikation in der Landessprache, Kommunikation in der Fremdsprache und Technologie. Damit erreicht die neue kaufmännische Grundbildung eine höchstmögliche Flexibilisierung, welche auf die individuellen Stärken der Lehrenden sowie auf die Erwartungen der Lehrbetriebe eingeht.

Das Erlernen von zwei Fremdsprachen ist für jeden Lernenden gegeben und mit den erwähnten Wahlpflichtbereichen wird auch für weniger sprachaffine Jugendliche der Zugang zu einer zweiten Fremdsprache ermöglicht.

Einführung per Sommer 2023

Verbundpartnerschaftlich wurde bereits Anfang Juni 2021 entschieden, den Einführungszeitpunkt der Reform von Sommer 2022 auf Sommer 2023 zu verschieben. Damit erhalten die Kantone, die Berufsfachschulen und die Lehrbetriebe mehr Zeit für die Umsetzung.

Am 16. August 2021 hat nun das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die neuen Bildungsverordnungen und Bildungspläne für die beruflichen Grundbildungen «Kauffrau/Kaufmann EFZ» und «Kauffrau/Kaufmann EBA» (bisher Büroassistent/in EBA) erlassen und auf Lehrbeginn 2023 in Kraft gesetzt. Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht!

Der Erlass gibt nun die nötige Sicherheit für die Umsetzungsarbeiten, welche bis zum Lehrbeginn 2023 zu realisieren sind. Swissmem Berufsbildung ist überzeugt, dass mit der neuen KV-Reform ein Produkt der Zukunft geschaffen wird. Es ermöglicht den Unternehmen eine attraktive sowie auf die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt ausgerichtete Lehre anzubieten und bietet jungen Erwachsenen einen attraktiven Eintritt in den Arbeitsmarkt.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei der Projektleitung, der Verbundpartnern und unseren branchenintern Mitwirkenden für die bereits geleistete Arbeit herzlich und freuen uns auf weitere konstruktive Workshops, die in naher Zukunft anstehen.

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Letzte Aktualisierung: 06.09.2021