Swissmem Berufsbildung Aktuelles Angepasste Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020
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Angepasste Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020

Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner am ausserordentlichen nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung vom 9. April 2020 auf eine schweizweit einheitliche Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen. Wir informieren Sie hiermit über die für die technischen Berufe der MEM-Branche gewählte Lösungen.

Für die Berufe der MEM-Branche ist eine nationale Lösung für das diesjährige Qualifikationsverfahren (QV) ausserordentlich wichtig, damit den zukünftigen Berufsleuten einen qualitativ hochstehenden und schweizweit vergleichbaren Berufsabschluss ermöglicht wird.  Dabei ist sicherzustellen, dass die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden können.

Zeitliche Verschiebungen

Aufgrund der besonderen Umstände werden sich die Abschlüsse der QV bei einigen Lernenden zeitlich leicht nach hinten verschieben. Das verantwortliche Steuergremium «Berufsbildung 2030» hat deshalb vereinbart, dass die Noten bis zum 17. Juli 2020 geliefert werden können. Es ist das Ziel, sämtlichen Absolventinnen und Absolventen die Resultate bis spätestens Ende Juli zu eröffnen.

Die Teilprüfung, die normalerweise am Ende des 2. Lehrjahres erfolgt, kann falls nötig bis spätestens Ende 2020 verschoben werden.

Das angepasste QV 2020 der technischen MEM-Berufe

Das Qualifikationsverfahren 2020 für alle 2-, 3- und 4-jährigen beruflichen Grundbildungen, welche ihre Lehre im Jahr 2020 regulär beenden, sehen wie folgt aus:

Berufskenntnisse

  • Es finden keine schulischen Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen (BK) und der Allgemeinbildung (AB) statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der AB zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet. Alle bis Ende des ersten Semesters 2019/2020 erzielten Semesterzeugnisnoten fliessen in die Beurteilung des Qualifikationsbereichs Berufskenntnisse ein.
  • Bei den 4-jährigen MEM-Berufen entfällt die kombinierte Fallnote bestehend aus dem Durchschnitt von Berufskenntnisprüfung und Erfahrungsnote.
  • Alle weiteren in den Bildungsverordnungen vorgesehenen Fallnoten bleiben bestehen.

Praktische Arbeit (PA)

  • Swissmechanic und Swissmem werden bei der nationalen Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) bis am 17. April beantragen, dass gesamtschweizerisch in den MEM-Berufen die Variante 1 - individuelle Produktivarbeit (IPA) oder im Ausnahmefall eine vorgegebene praktische Arbeit (VPA) - im Lehrbetrieb gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan durchgeführt werden können.
  • IPA und ggf. VPA müssen gesamtschweizerisch an allen Prüfungsorten unter Einhaltung der aktuellen COVID-19-Verordnung gleich durchgeführt werden.
  • Unterbrochene oder noch nicht gestartet IPA können nach der Freigabe der Variante 1 durch die KQV weitergeführt werden. Bei begonnenen aber nicht durch den/die Prüfungskandidaten/in beendete IPA wird jener Teil bewertet, der noch von diesen ausgeführt wurde. Bereits vorgenommene Bewertungen von im Lehrbetrieb abgelegter IPA werden übernommen.
  • Sollte es einem Kanton nicht möglich sein, die von Swissmechanic und Swissmem ausgewählte und von der KQV bestätigte Variante durchzuführen, kann der Kanton via EDK beim SBFI eine Ausnahme beantragen.

Teilprüfung

  • Diese werden unter den aktuellsten Vorgaben des Bundes (COVID-19-Verordnungen) durchgeführt. Falls die Teilprüfung beispielsweise wegen geschlossener ÜK-Zentren, Ausbildungszentren und Vollzeitberufsschulen nicht durchführbar sind, können diese auf einen späteren Zeitpunkt -  jedoch bis spätestens Ende 2020 -  verschoben werden.
  • Bis zur Teilprüfung müssen alle obligatorischen überbetrieblichen Kurse gemäss BiVo absolviert worden sein.
  • Um die Durchführung der Teilprüfung zu erleichtern, soll dieses Jahr ermöglicht werden, dass die Einzelpositionen der Teilprüfungen zu getrennten Zeitpunkten und falls nötig an verschieden Orten durchgeführt werden können.
  • Sind die üK-Zentren und Lehrwerkstätten bis auf weiteres geschlossen und können aufgrund von erhöhten Schutzmassnahmen des Bundes die Teilprüfungen bis im Juli 2020 nicht durchgeführt werden, ist eine Verschiebung auf Ende 2020 zu realisieren.

Die Gesamtnote berechnet sich aus dem Durchschnitt der gewichteten Qualifikationsbereiche.

Es gelten die Bestehensnormen gemäss Bildungsverordnungen.

Für die Durchführung der Qualifikationsbereiche Teilprüfung und IPA wird Swissmechanic und Swissmem den Chefexperten Leitfäden zur Verfügung stellen, auf denen die wichtigsten Punkte und zusätzliche Präventionsmassnahmen aufgeführt sind.

Die Trägerverbände Swissmem und Swissmechanic begrüssen es ausserordentlich, dass für das diesjährige QV eine nationale Lösung gefunden wurde auch wenn leider keine Durchführung der Berufskenntnisprüfung erfolgt.

Wir rufen Berufsfachschulen und Lehrbetriebe auf, die Lernenden zu motivieren und zu unterstützen, um Schullehrstoff von 2, 3 bzw. 4 Jahren Ausbildung zu repetieren, auch wenn keine Berufskenntnisprüfung durchgeführt wird. Entsprechende freigegebene Prüfungen stehen zur Verfügung.

Unsere jungen Berufsleute haben es verdient, ihre beruflichen Grundbildung mit einem Qualifikationsverfahren abschliessen zu können, dass ihr Wissen und ihre Handlungskompetenzen möglichst umfassend nachweist und ihre Arbeitsmarktfähigkeit bestätigt!

Beilage: Richtlinie, Angepasste Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020

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Letzte Aktualisierung: 14.04.2020