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Berufsinformationen

BerufsinformationsbroschüreE-Shop Anlagen- und Apparatebauer/in

Anlagen- und Apparatebauer / Anlagen- und Apparatebauerin

Aktuelle Information

Eidgenössische Vernehmlassung vom 6. März 2012 bis 6. Juni 2012


Entsteht eine neue Verordnung über die berufliche Grundbildung oder wird diese revidiert, wird sie den interessierten Kreisen vor dem Erlass oder der Genehmigung zur Stellungnahme unterbreitet. – So schreibt es das Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT), bzw. das Berufsbildungsgesetz vor.
Nachdem über die Wintermonate die Konsistenzprüfung erfolgreich durchgeführt werden konnte, ist nun seit dem 6. März 2012 die eidgenössische Vernehmlassung für die Berufsreform Anlagen- und Apparatebauer/in im Gange.

Die Unterlagen inklusive dem Dokument „Eckwerte zur Verordnung“ können unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.bbt.admin.ch/aktuell/vernehmlassung

 

Bildungsplan

Bildungsverordnung

FAQ MEM-Berufsreformen


Falls Sie Fragen zur Berufsreform Anlagen- und Apparatebauer/in haben, können Sie sich gerne an den Projektleiter Oliver Schmid wenden:

 

per E-Mail:  o.schmid@swissmem.ch
per Fax:   052 260 55 09
per Post:  Swissmem Berufsbildung
               Oliver Schmid
               Brühlbergstrasse 4
               8400 Winterthur

Allgemeine Informationen zum Beruf (nach heutigem Stand)

Die berufliche Grundbildung Anlagen- und Appparatebauer/in erfolgt bis Ende des Lehrjahres 2012/13 gemäss dem Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung von 28. März 2002. Die folgenden Informationen beziehen sich auf diese Grundlage.


Die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung entspricht konzeptionell den 1998 neu geschaffenen Berufslehren Automatiker/in, Elektroniker/in, Konstrukteur/in und Polymechaniker/in. Das Anspruchsniveau ist auf die Niveaustufe G der Polymechaniker-Ausbildung ausgerichtet.


Für die betriebliche Grundausbildung sind neu die drei Ausbildungsgebiete Trennen und Umformen, Fügen, sowie Montieren und Inbetriebnehmen geschaffen worden. Die Schwerpunktausbildung erfolgt in der 2. Lehrhälfte anstelle der bisherigen - nach Technologien gegliederten - Fachrichtungen neu in prozessorientierten betrieblichen Tätigkeitsgebieten.
 
Der Berufsschulunterricht umfasst im 1. Lehrjahr neu einen zweiten Schultag pro Woche. Die Gesamtlektionenzahl wurde auf 1800 Lektionen erhöht. Für leistungsstarke Lehrlinge bietet die Berufsschule einen Zusatzunterricht im Fach "Verfahrenstechnik" im Umfang von 320 Lektionen an.
 
Die Ausbildungsinhalte sind sehr entwicklungsoffen formuliert. Über die vorgesehene Umsetzung informieren der bereits erarbeitete Auszug aus dem Leitfaden für die betriebliche Ausbildung, das Rahmenprogramm für die Einführungskurse sowie der Modell-Lehrplan für den beruflichen Unterricht.

 

Flyer zur allgemeinen Berufsinformation

Ablauf der Ausbildung

Die Lehre dauert vier Jahre. Die Grundausbildung absolvieren Anlagen- und Apparatebauer/innen in einem Lehrbetrieb. Die Berufsfachschule besuchen sie während maximal zwei Tagen pro Woche.

 

In der ersten Lehrhälfte wird in der Grundausbildung ein breites Fundament an Wissen und Können gelegt. Im Zentrum stehen einerseits Arbeitstechniken wie Bohren, Gewindeschneiden, Trennen, Messen und Prüfen, Verschrauben, mechanisch Verbinden, Kleben, Hartlöten und Schweissen von Blechen, Profilen und Rohren. Das Montieren, Einstellen und Inbetriebnehmen von Baugruppen, Apparaten und Industrieanlagen werden während der praktischen Ausbildung ebenso gelernt.

 

 

Gebiete der obligatorischen Grundausbildung

 

  • Trennen und Umformen
    - Arbeitssicherheit
    - Werkstoffkenntnisse
    - Werkzeugkenntnisse
    - Formgebung
    - Fertigung, Fertigungsmaschinen
    - Mess- und Prüftechnik 

  

  • Fügen
    - Arbeitssicherheit
    - Lösbare und nicht lösbare Verbindungen
    - Mess- und Prüftechnik

  

  • Montieren und Inbetriebnehmen
    - Arbeitssicherheit
    - Baugruppenmontage
    - Inbetriebnahme

  

 

Richtziele für das dritte und vierte Lehrjahr

  • Erweitern und Vertiefen der grundlegenden Fertigkeiten, Kenntnisse und berufsübergreifenden Fähigkeiten
  • Einblick erhalten in produktionsvor- und nachgelagerte Bereiche
  • Bearbeitung der Aufgaben in verschiedenen Realisierungsphasen eines Auftrages oder Prozesses
  • Sich in Aufgabenstellungen einarbeiten, Problemlösungen entwickeln und umsetzen
  • Die Arbeiten dokumentieren und die Lösungen präsentieren

 

In der zweiten Lehrhälfte folgt die Schwerpunktausbildung in betrieblichen Tätigkeitsgebieten. In dieser Ausbildungsphase vertiefen die Lernenden ihre Kenntnisse und Fertigkeiten durch exemplarisches Lernen an Produktivaufträgen und Projekten. Die Schwerpunktausbildung findet in einem oder mehreren Tätigkeitsgebieten von je mindestens sechs Monaten Dauer statt.

 

 

Tätigkeitsgebiete der Schwerpunktausbildung

 

  • Projektierung und Projektbearbeitung
  • Konstruktion
  • Prototypenbau
  • Fertigungsunterstützung
  • Blech- und Profilbearbeitung
  • Komponenten- und Apparatebau
  • Rohrbau
  • Schweisstechnik
  • Schmiedetechnik
  • Montage und Anlagenbau
  • Prozesstechnologie
  • Instandhaltung
  • Ausbildungsunterstützung


Während der ganzen Ausbildungszeit werden folgende berufsübergreifende Fähigkeiten gefördert:

 

  • Firmenbezug
  • Lernfähigkeit
  • Arbeitsmethodik
  • Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz
  • Selbständigkeit
  • Qualitätsorientierung, Effizienz
  • Teamfähigkeit
  • Kreativität
  • Flexibilität
  • Umgang mit Wandel

 

 

Berufsfachschulunterricht

 

In den Berufsfachschulen erlernen die Lernenden die theoretische Berufskenntnisse und die notwendige Allgemeinbildung. Die Zahl und die Verteilung der Lektionen auf die Lehrjahre ist verbindlich.

Die Fächer und Anzahl Lektionen entnehmen Sie bitte der Lektionentafel.

 

 

Berufsmaturität

 

Bei bestandener Aufnahmeprüfung können die Lernenden die Berufsmaturitätsschule besuchen und diese mit der Berufsmatura abschliessen. Die Berufsmatura berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in die Fachhochschule.

Lehrabschlussprüfung

Detaillierte Angaben finden Sie in dieser Übersicht.

Berufliche Perspektiven

Nach Abschluss der Lehre mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis stehen Anlagen- und Apparatebauer/innen viele Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Z.B. Prozessfachmann/-frau oder Automatikfachmann/frau (Berufsprüfung); eidg. dipl. Industriemeister/in, Techniker/in HF Maschinenbau/-technik, Konstruktion, Ingenieur/in FH Maschinenbau, Metallbau u.a.