Reform der kaufmännischen Grundbildung: Gelungene Innovationen und begrüssenswerte Vereinfachungen

13.01.12

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat auf den 1. Januar 2012 die neue Bildungsverordnung für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ in Kraft gesetzt. Nach dieser Bildungsverordnung, dem zugehörigen Bildungsplan und dem Leistungszielkatalog für die Branche Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie werden die Mitte 2012 neu eintretenden Lernenden ausgebildet (Lernende mit Ausbildungsbeginn 2011 und frührer, schliessen ihre Ausbildung nach Reglement 2003 ab).

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Die neuen Ausbildungsvorschriften führen zu Innovationen und Vereinfachungen an allen drei Lernorten.

 

Betrieb: Weniger ist mehr!

·         Die Zahl der betrieblichen Leistungsziele wird stark reduziert. Im Betrieb wird nicht auf mehr Vorrat gelernt, sondern genau das, was Kaufleute in Unternehmen der MEM-Industrie beherrschen müssen.

·         Auch die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen werden von bisher 28 zu den zehn, für Kaufleute wichtigsten Schlüsselkompetenzen gebündelt.

·         Die Einführung von Pflicht- und Wahlpflicht-Leistungszielen erhöht die Flexibilität der Betriebe im Einsatz der Lernenden in den Abteilungen. In der Einsatzplanung kann in Zukunft besser als bisher auf die individuellen Fähigkeiten der Lernenden und betrieblichen Gegebenheiten eingegangen werden.

·         Auf die Unterscheidung in B- und E-Profil wird in der betrieblichen Bildung (nicht aber in der schulischen Bildung) verzichtet. Dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Lernenden kann dennoch über die Auswahl der Wahlpflichtziele Rechnung getragen werden.

·         Die Durchführung und Bewertung der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) und der Prozesseinheiten (PE) wird vereinfacht. Die Bewertungen erfolgen neu mit Noten anstelle der Vergabe von Punkten.

·         Neu sind nur noch zwei statt drei Prozesseinheiten durchzuführen, was sowohl den Aufwand für die Lernenden wie für die Praxisausbildner/innen verkleinert.

·         Auf das Erstellen eines Praxisberichts als Vorgabe für die mündliche Prüfung wird ebenso verzichtet wie auf das Prüfen in Tätigkeitsgebieten im Rahmen der schriftlichen Prüfung. Beide Massnahmen reduzieren erheblich den Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung des betrieblichen Qualifikationsverfahrens.

 

Überbetriebliche Kurse: Stärkung der Branchenkunde

·         In den überbetrieblichen Kursen wird die Branchenkunde ausgebaut. Die Lernenden erarbeiten sich das Knowhow über die betriebswirtschaftlichen Auftragsabwicklungsprozesse in modernen Industriebetrieben und lernen, die erworbenen Kenntnisse auf den eigenen Betrieb zu übertragen. Sie werden damit gezielter auf ihre Aufgaben im Betrieb vorbereitet und können anspruchsvollere betriebliche Aufgaben übernehmen.

·         Das Arbeiten mit der Lern- und Leistungsdokumentation entlastet die Berufsbildner/innen in den Betrieben von aufwändigen Einführungsarbeiten.

·         Die Förderung in den Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen bezweckt die Heranbildung kompetenter und verantwortungsbewusster Kaufleute, die mit guten Leistungen und kooperativem Verhalten zum Erfolg der Unternehmen beitragen.

·         Durch die Einführung von üK-Leistungszielen wird der Lernerfolg im üK mess- und an der schriftlichen Abschlussprüfung überprüfbar.

 

Berufsfachschule: Schweizweit gültiger Standard-Lehrplan schafft Voraussetzungen für eine wirksame Lernortkooperation mit üK und Betrieb

·         Auch die Leistungsziele für die schulischen Lernbereiche werden gestrafft. Neu gibt es keine schulspezifischen Leistungsziele mehr. Es wurde ein schweizweit gültiger Rahmenlehrplan geschaffen, der sogar vorgibt, in welchem Semester die einzelnen Themen zu bearbeiten sind. Dies führt zu einer erheblichen Verbesserung der Lernortkooperation mit den überbetrieblichen Kursen und auch mit der betrieblichen Ausbildung.

·         In der schulischen Bildung wird die Unterscheidung in B- und E-Profil beibehalten. Das B-Profil wird im Bereich der angewandten Informatikkenntnisse inhaltlich aufgewertet und umfasst wie das E-Profil 1'800 Lektionen. Für Lernende im B-Profil gibt es damit zusätzliche betriebliche Einsatzmöglichkeiten.

·         Mit der Einführung einer Promotionsordnung werden klare und einheitliche Regeln für den Wechsel zwischen den beiden Profilen geschaffen. Die Einstufung in die Profile obliegt wie bisher den Vertragsparteien.

·         Die Vereinheitlichung der Prüfungsanforderungen und der Verzicht auf schulspezifische Prüfungsteile stärken einerseits den Beruf als Ganzes und reduzieren andererseits den Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des schulischen Qualifikationsverfahrens.

 

Mit den neuen Ausbildungsvorschriften werden aus Sicht Swissmem Berufsbildung die Weichen für die Weiterentwicklung der Ausbildung von Kaufleuten richtig gestellt. Für die Wirksamkeit dieser Neuerungen wird aber ihre Umsetzung in die Praxis von entscheidender Bedeutung sein. Damit diese Umsetzung gelingt, braucht es geeignete Ausbildungsmittel sowie kompetente und motivierte Berufsbildnerinnen und Praxisausbildner in den Betrieben, Leiter/innen in den überbetrieblichen Kursen und Lehrpersonen an den Berufsfachschulen.

 

Neue Ausbildungsmittel für Kaufleute

Swissmem Berufsbildung hat deshalb als viertgrösste Ausbildungs- und Prüfungsbranche nicht nur bei der Entwicklung der neuen Ausbildungsvorschriften aktiv mitgearbeitet, sondern auch alle Ausbildungsmittel für Kaufleute neu entwickelt. Ab Frühling 2012 werden unter www.swissmem-berufsbildung.ch/produkte/e-shop folgende Ausbildungsmittel in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung stehen:

·         Lern- und Leistungsdokumentation (neue Bezeichnung für den bisherigen Modell-Lehrgang) sowie der Ausbildungsplaner und üK-Organizer «Time2learn» als Planungs- und Kontrollinstrument

·         Branchenkunde-Lehrmittel «BusinessBasics»

·         «TopTen», Lehrmittel zur Förderung von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen

·         Ausbildungsunterlagen für die überbetrieblichen Kurse (exklusive für üK-Leiter/innen)

 

Nach der Ausarbeitung der Wegleitungen für das betriebliche Qualifikationsverfahren werden auch Nullserien zur neuen schriftlichen Abschlussprüfung erstellt und im Herbst 2014 zu Übungszwecken angeboten.

 

 

Seminare für Ausbildungsverantwortliche, Berufsbildner/innen und Praxisbetreuer/innen

Swissmem Berufsbildung führt zudem von Anfang März bis Mitte April 2012 in enger Zusammenarbeit mit den regionalen MEM-üK-Kurskommissionen halbtägige Infomations- und Schulungsseminare zur neuen Ausbildung durch. Anhand der Lern- und Leistungsdokumentation (neue Bezeichnung für Modell-Lehrgang) werden die Berufsbildnerinnen und Praxisausbildner in die Änderungen bei der Ausbildungsplanung eingeführt und lernen, die neue Beurteilung der Arbeits- und Lernsituationen sowie der Prozesseinheiten anzuwenden. Im Weiteren erhalten die Teilnehmenden einen vertieften Einblick in die erweiterte Branchenkunde und eine Übersicht über das zukünftige Qualifikationsverfahren.

Swissmem Berufsbildung lädt alle Ausbildungsverantwortlichen, Berufsbildner/innen und insbesondere auch alle Praxisbildner, die Lernende in ihren betrieblichen Arbeitsplätzen betreuen und bewerten, herzlich zu diesen Seminaren ein.

Anmeldung unter http://www.swissmem-berufsbildung.ch/de/berufsinformationen/
kauffraukaufmann.html
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Wir freuen uns, Sie an einem der Seminare begrüssen zu dürfen.

 

Anmeldetalon

 

Die neuen Ausbildungsvorschriften und weitere Informationen zur neuen Ausbildung können von http://www.swissmem-berufsbildung.ch/de/berufsinformationen/kauffraukaufmann.html herunter geladen werden.

 

 

Übersicht über die kaufmännische Grundbildung ab 2012

 

 

 

Modell der Auftragsabwicklung in Industriebetrieben

Nach diesem Modell erwerben sich in Zukunft die angehenden Kauleute der MEM-Branche in den überbetrieblichen Kursen ihr Knowhow in der Abwicklung betriebswirtschaftlicher Auftragsabwicklungsprozesse. Sie üben ihre Kenntnisse an Beispielen von Musterfirmen und lernen, diese im eigenen Ausbildungsbetrieb anzuwenden.

 

 

 

Ansprechperson für Rückfragen:

Hans Krebser

Brühlbergstrasse 4

8400 Winterthur

Tel.: 052 260 55 10

E-Mail: h.krebser@swissmem.ch

 

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