Kauffrau/Kaufmann

Überbetriebliche Kurse

 

Rechtliche Grundlagen

 

Als rechtliche Grundlagen gelten die Richtlinien für die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse für Kaufleute der Profile B und E/M in der MEM-Branche vom 1. Oktober 2003.

 

 

Durchführung

 

Die überbetrieblichen Kurse werden in der MEM-Branche regional durchgeführt. Die Sekretariate oder Kurszentren der regionalen Kursorganisationen bieten die Lernenden auf, stehen für Fragen zur Verfügung und erstellen die Kursabrechnungen.  

Es werden insgesamt 4 Kurse durchgeführt. Der Zeitpunkt der Kurse ist verbindlich festgelegt: üK-Zeitfenster für alle in Ausbildung stehenden Generationen von Lernenden.

 

 

Kursinhalte

 

Die Ziele und Inhalte der einzelnen überbetrieblichen Kurse sind in einem verbindlichen Kursprogramm festgelegt.

 

 

Qualitätssicherung

 

Die Kurse stehen unter Aufsicht einer gesamtschweizerischen MEM-Aufsichtskommission. Diese sorgt für die gesamtschweizerische Koordination und Realisierung der Kurse in der MEM-Branche. Die Durchführung und Überwachung der Kurse obliegt den regionalen Kurskommissionen. Die kontinuierliche Verbesserung und Erhaltung des erreichten Ausbildungsniveaus erfolgt auf der Grundlage eigener Qualitätsrichtlinien. Die Aus- und Weiterbildung von üK-Leitenden in der MEM-Branche erfolgt ebenfalls auf der Basis einer Richtlinie.

 

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