SWISSMEM-BERUFSBILDUNG 
Kauffrau/Kaufmann
Prozesseinheiten
Inhalt und Form der Aufgabenstellungen
Pro Jahr realisiert jede/r Lernende eine Prozesseinheit.
- Der Zeitaufwand für eine Prozesseinheit dauert 8 bis 15 Arbeitsstunden.
- Der zu bearbeitende Prozess besteht aus
- PE1: 10 - 20 Teilschritten
- PE2: 10 - 25 Teilschritten
- PE3: 10 - 30 Teilschritten
- Der/die Lernende beschreibt den Prozess in einer Dokumentation im Umfang von 6–10 Seiten A4. Diese umfassen zwingend die folgenden Teile:
- Titelblatt (1 Seite)
- Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben (1 Seite)
- ein Kurzbericht mit Bildern und Grafiken (1–3 Seiten)
- ein Flussdiagramm (PE1: 1–2 Seiten, PE2 und PE3: 2–3 Seiten)
- Vorgehensplan (PE1: 1 Seite, PE2 und PE3: 1–2 Seiten)
Zusätzlich sind noch Muster und der Auswertungsbogen zum Lernjournal beizulegen
- Die Anforderungen an die Gestaltung der PE-Dokumente sind in einem Merkblatt festgelegt (siehe Liste der Dokumente zu den Prozesseinheiten, Merkblatt PE-Dok «Inhalt und Umfang der Prozesseinheiten, Gestaltung von Dokumenten für Prozesseinheiten»)
- Während der Bearbeitung der Prozesseinheiten führt der/die Lernende ein Lernjournal (2–4 Einträge pro Prozesseinheit). Das Lernjournal macht Aussagen zu folgenden Punkten:
- Persönliche Motivation
- Schwierigkeiten, die bei der Bearbeitung auftraten
- Zufriedenheitsgrad mit den Arbeitsfortschritten
- Störfaktoren
- Verbesserungsmöglichkeiten
Die Erkenntnisse aus der Führung des Lernjournals werden im Auswertungsbogen schriftlich zusammengefasst.
Allgemeiner Ablauf
Der Ablauf besteht aus dem Vorbereitungsgespräch im Lehrbetrieb, der Ausführung, der Präsentation (PE1 und PE3), Befragung durch die unabhängige Drittperson (PE3) und Notengebung. Der Ablauf und die involvierten Personen sind im Merkblatt «Ablauf der Prozesseinheit» dargestellt (siehe Liste «Dokumente zu den Prozesseinheiten»).
Die Bearbeitung und Notengebung der ausgeführten Prozesseinheiten erfolgt nach vorgegebenen Kriterien je Hälfte durch die vorgesetzte Person und durch eine unabhängige Drittperson. Die Anforderungen an die unabhängige Drittperon sind im Modell-Lehrgang, Register 4, definiert.
Anstelle einer betriebsinternen unabhängigen Drittperson kann auch eine betriebsexterne Person, beispielsweise die Leiterin oder der Leiter des überbetrieblichen Kurses diese Funktion übernehmen.
Beispiele für unabhängige Drittpersonen.
Weiterleitung der PE-Noten
Für die Weiterleitung der PE-Noten sind die Weisungen der Kantone massgebend. Abhängig davon ob der Lehrbetrieb den Ausbildungsplaner «time2learn» einsetzt ergeben sich folgende Vorgehensweisen:
Lehrfirma setzt «time2learn» ein | Lehrfirma setzt «time2learn» nicht ein | ||
Die vorgesetzte Person und unabhängige Drittperson lösen in «time2learn» die Übermittlung der PE-Noten an die NKG-Datenbank aus.
| Die vorgesetzte Person und unabhängige Drittperson geben die PE-Noten direkt in die NKG-Datenbank ein (https://nkg.educa.ch). |
Login-Ausgabestelle für unabhängige Drittpersonen
Durch Anklicken der zuständigen üK-Region können Benutzername und Passwort für unabhängige Drittpersonen beantragt werden.
Bei Benutzerproblemen mit der NKG-Datenbank stehen Handbücher, ein Helpdesk für E-Mail-Anfragen oder eine Helpline (Tel. 0848 654 432) zur Verfügung.
Abgabe der PE-Noten (zwingend)
PE1 und PE 2 (1. und 2. Lehrjahr): 15. August
PE 3 (3. Lehrjahr): 15. Mai
Der Mittelwert der 3 PE-Noten trägt 25% zur Gesamtnote der betrieblichen Lehrabschlussprüfung bei.
Dokumente zu den Prozesseinheiten
V = Vorgesete/r, AV = Ausbildungsverantwortliche/r, UD = Unabhängige Drittperson
