SWISSMEM-BERUFSBILDUNG 
Ausbilden lohnt sich
Neun Schritte zum Lehrbetrieb
1. Motivation
Grundvoraussetzung ist, dass im Betrieb die Motivation für die Ausbildung von Berufslernenden vorhanden ist.
2. Geeignete berufliche Grundbildung auswählen
Welche der reglementierten Swissmem-Berufslehren eignen sich für die Haupttätigkeitsgebiete ihrer Firma? Grundinformationen liefern die einzelnen Berufsbeschreibungen. Weiterführende Angaben enthalten die einzelnen Verordnungen über die berufliche Grundbildung. Detaillierte Informationen über die Ausbildungsinhalte finden Sie in Modell-Lehrgängen, insbesondere in den Leitfäden für die einzelnen Lehrberufe.
3. Ausbildungsplätze erschliessen
Es empfiehlt sich, geeignete Ausbildungsplätze in der Firma zu bestimmen und diese allenfalls bewilligen zu lassen.
4. Fragen
Auftretende Fragen betreffend beruflicher Grundbildung kann Swissmem Berufsbildung, das Berufsbildungsamt oder eine Unternehmung mit Ausbildungserfahrung beantworten.
5. Bildungsbewilligung einholen
Dem kantonalen Amt für Berufsbildung ist ein Gesuch für eine Bildungsbewilligung einzureichen. Ein kantonaler Berufsinspektor oder eine Berufsinspektorin besucht die Firma und erteilt die Bildungsbewilligung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Lernende suchen
Die Suche nach Lernenden kann über den kantonalen Lehrstellennachweis (www.berufsberatung.ch/dyn/1235.asp), über Internet, Inserat, Aushang am Firmensitz usw. erfolgen. Die kantonalen Berufsberatungen führen in der Regel eine Liste über offene Lehrstellen, wo Sie Ihre Firma eintragen können.
7. Berufsbildner/in ausbilden
Die Firma bestimmt die verantwortliche Person für die Ausbildung und lässt diese eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Ausbildungsangebot und Beratung: www.swissmem-kaderschule.ch
8. Ausbildung im Betrieb planen
9. Lehrvertrag abschliessen
Die Lehrvertragspartner (lernende Person und Arbeitgeber) unterschreiben den Lehrvertrag und lassen ihn durch das kantonale Berufsbildungsamt genehmigen.