Ausbilden lohnt sich

Anforderungen an die Lehrbetriebe

Das neue Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (nBBG) und die Verordnung über die berufliche Grundbildung für die einzelnen Berufe vom 1. Januar 2004 (nBBV) legen die Voraussetzungen fest.

 

Hier die wichtigsten Anforderungen:

 

  • Die Grundvoraussetzung ist die Bereitschaft und Motivation, junge Menschen in einen Beruf und ins Erwerbsleben einzuführen.


  • Den Lernenden ist das im Bildungsplan festgelegte Programm zu vermitteln. Die Ausbildung hat nach einem Modell-Lehrgang zu erfolgen. Falls eine Firma nicht das gesamte Programm abdecken kann, sind Verbundlösungen mit anderen Firmen oder Lernzentren möglich. Die kantonalen Berufsbildungsämter helfen gerne, geeignete Kooperationsformen zu finden.


  • Die Anforderungen an zur Ausbildung von Lernenden berechtigten Personen sind im nBBG definiert und in der nBBV konkretisiert.


  • Die für die Ausbildung von Lernenden verantwortliche Person hat eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Die Swissmem Kaderschule beispielsweise bietet diese Kurse an: www.swissmem-kaderschule.ch


  • Die Lernenden haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz mit den notwendigen Einrichtungen und Geräten.

 

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